2001 wurde die Region um den Neusiedler See sowohl in Österreich als auch in Ungarn als UNESCO Welterbe deklariert und unter Schutz gestellt. In den Richtlinien „UNESCO Welterbe Fertő‐Neusiedler See – Kriterien für das Bauen im Welterbe“ aus dem Jahr 2011 werden Kriterien für Bauvorhaben im Welterbegebiet festgelegt und eine sogenannte Sichtzone als weitergefasster Umgebungsschutz definiert. Zumal der Windpark „Neusiedl – Weiden“ die Sichtzone räumlich tangiert, erhielt das ÖIR den Auftrag im Rahmen einer Expertise zu überprüfen, inwieweit das Repowering-Vorhaben mit den Selbstverpflichtungen zum Schutz des optisch-visuellen Charakters des Umgebungsraums des Welterbegebietes Fertő‐Neusiedler See zu vereinbaren ist.
Das ÖIR beurteilte in einem Gutachten die Auswirkungen der Windpark‐Zonierung „Repowering Windpark Neusiedl-Weiden“ auf die Integrität des Welterbes Fertő‐Neusiedler See. Das Gutachten basierte auf einer Ortsbefahrung, einer Dokumentation der bestehenden Windkraftanlagen sowie auf einer Wirkungsanalyse, welche die Veränderungen der Landschaft unter Berücksichtigung relevanter Blickbeziehungen aus dem Welterbegebiet Fertő‐Neusiedler See dokumentierte. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse wurden mit Vertreter:innen des Welterbevereins Neusiedler See, ICOMOS Austria, dem UNESCO-Referat des BMKOES sowie dem Hauptreferat Landesplanung des Landes Burgenland diskutiert und akkordiert.