2001 wurde die Region um den Neusiedler See sowohl in Österreich als auch in Ungarn als UNESCO Welt­erbe deklariert und unter Schutz gestellt. In den Richtlinien „UNESCO Welterbe Fertő‐Neusiedler See – Kriterien für das Bauen im Welterbe“ aus dem Jahr 2011 werden Kriterien für Bauvorhaben im Welterbe­gebiet festgelegt und eine sogenannte Sichtzone als weitergefasster Umgebungsschutz definiert. Zumal der Windpark „Neusiedl – Weiden“ die Sichtzone räumlich tangiert, erhielt das ÖIR den Auftrag im Rahmen einer Expertise zu überprüfen, inwieweit das Repowering-Vorhaben mit den Selbstverpflichtungen zum Schutz des optisch-visuellen Charakters des Umgebungsraums des Welterbegebietes Fertő‐Neusiedler See zu vereinbaren ist.

Das ÖIR beurteilte in einem Gutachten die Auswirkungen der Windpark‐Zonierung „Repowering Windpark Neusiedl-Weiden“ auf die Integrität des Welterbes Fertő‐Neusiedler See. Das Gutachten basierte auf einer Ortsbefahrung, einer Dokumentation der bestehenden Windkraftanlagen sowie auf einer Wirkungsana­lyse, welche die Veränderungen der Landschaft unter Berücksichtigung relevanter Blickbeziehungen aus dem Welterbegebiet Fertő‐Neusiedler See dokumentierte. Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse wurden mit Vertreter:innen des Welterbevereins Neusiedler See, ICOMOS Austria, dem UNESCO-Referat des BMKOES sowie dem Hauptreferat Landesplanung des Landes Burgenland diskutiert und akkordiert.

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Steckbrief

Zeitraum: 2020
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Auftraggeber: Stadtgemeinde Neusiedl am See

Partner: Büro Land in Sicht

Methoden: Vor-Ort-Recherche, 3D-Visualisierung, GIS-Analysen, Kartendarstellungen, Landschaftsbildbewertung, Sichtbarkeitsanalyse, Workshop

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