Aufgabenstellung war die Erarbeitung einer Grundlage für die rechtliche Verankerung von strengeren Vorgaben für Einkaufszentren und Supermärkte im Burgenland. Zielsetzung dieser raumplanungsrecht­lichen Neuregelung war es, weiteren Wildwuchs von Supermärkten einzuschränken, den Bodenverbrauch zu reduzieren und gleichzeitig das hohe Niveau der burgenländischen Nahversorgung sicherzustellen. Zu diesem Zweck wurden Optionen geeigneter Regelungen geprüft, ihre Vor- und Nachteile für die Anwen­dung im Burgenland abgewogen und eine landesspezifisch passende Regelung in Abstimmung mit den wichtigen Akteur:innen entwickelt. Der entsprechende Verordnungstext sowie Erläuterungen dazu waren die Basis für die Novelle des Bgld. Raumordnungsgesetzes im Jahr 2023.

Das ÖIR analysierte die regionale Verteilung der Nahversorgung im Burgenland – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Im Anschluss an diese Grundlagenarbeit wurden gemeinsam mit den Projekt­partnern Alternativen für raumordnungsrechtliche Regelungen entwickelt und sowohl aus Sicht der Orts­planer-Praxis als auch aus der juristischen Perspektive geprüft. Die finale Auswahl und die Formulierung des Vorschlages für den konkreten Verordnungstext erfolgten in enger Zusammenarbeit mit dem Auftrag­geber.

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Steckbrief

Zeitraum: 2022
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Auftraggeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung

Partner: Büro Dr. Paula ZT-GmbH, Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Arthur Kanonier (TU Wien)

Methoden: Kartendarstellungen, Regionalanalyse, Dokumentenanalyse, Planungsrecht Analyse, Screening Datenquellen, Statistische Analysen, GIS-Analysen

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