Das Land Burgenland hat sich ehrgeizige Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien gesteckt. In diesem Auftrag untersuchte das ÖIR fünf Gebiete des Burgenlandes, inwieweit diese für die Neuerrichtung von Windkraftanlagen und damit für die Ausweisung einer Eignungszone für Windkraftanlagen gemäß § 53c Bgld. RPG 2019 geeignet sind. Dies betraf Gebiete in den Gemeinden Horitschon, Raiding, Großwarasdorf und Nikitsch.
Das ÖIR-Team hat gemeinsam mit Land in Sicht, Vogelexperten von Birdlife und dem Fledermausexperten Markus Milchram den Zonierungsprozess und die Strategische Umweltprüfung (SUP) fachlich begleitet.
Die Hauptaufgaben des ÖIR lagen in der Gesamtsteuerung des Prozesses, der Abstimmung mit den für Natur- und Landschaftsschutz zuständigen Landesstellen sowie Naturschutz-NGOs, die raumplanungsfachliche Prüfung sowie die Beurteilung des Landschaftsbildes.