Ergänzend zur Strategischen Umweltprüfung für das EFRE-Programm Thüringen 2021-2027 ist – entsprechend den Vorgaben der Europäischen Kommission – eine Prüfung auf die Einhaltung des Prinzips der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do no significant harm principle/ DNSH principle) durchzuführen.

Das ÖIR wurde damit beauftragt – aufbauend auf den Ergebnissen der Strategischen Umweltprüfung – diese Prüfung durchzuführen. Das ÖIR-Team – Erich Dallhammer und Roland Gaugitsch – hat die Umsetzung des Prüfverfahrens unter Einhaltung einer straffen Zeitschiene im ersten Quartal 2022 abgeschlossen und die Einbeziehung der Ergebnisse in den Programmierungsprozess unterstützt.

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