Für Programme der EU-Kohäsionspolitik – EFRE, Kohäsionsfonds, Interreg – fordert die EU-Kommission die Prüfung auf die Einhaltung des Prinzips der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do no significant harm principle /DNSH principle) in allen Fördergegenständen. Diese Prüfung ergänzt die ebenso durchgeführte Strategische Umweltprüfung um weitere Aspekte.

Für Programme der EU-Kohäsionspolitik – EFRE, Kohäsionsfonds, Interreg – fordert die EU-Kommission die Prüfung auf die Einhaltung des Prinzips der „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ (Do no significant harm principle /DNSH principle) in allen Fördergegenständen. Diese Prüfung ergänzt die ebenso durchgeführte Strategische Umweltprüfung um weitere Aspekte. Das ÖIR wurde von der Verwaltungsbehörde des EFRE-Programms Baden-Württemberg damit beauftragt, die entsprechende Prüfung für das EFRE-Programm in der Förderperiode 2021-2027 durchzuführen und die notwendige Dokumentation zu erstellen.

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