Mit dem sogenannten „Visser-Urteil“ entschied der Europäische Gerichtshof im Jahr 2018 erstmals, dass bestimmte räumliche Einschränkungen von Handelsunternehmen durch den Flächenwidmungsplan unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 fallen können. Damit ist eine EU-Notifizierung entsprechender (einschränkender) Maßnahmen erforderlich, im Zuge derer Nicht-Diskriminierung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Festlegungen auf Gemeindeebene nachgewiesen werden müssen.

Mit dem sogenannten „Visser-Urteil“ entschied der Europäische Gerichtshof im Jahr 2018 erstmals, dass bestimmte räumliche Einschränkungen von Handelsunternehmen durch den Flächenwidmungsplan unter die EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123 fallen können. Damit ist eine EU-Notifizierung entsprechender (einschränkender) Maßnahmen erforderlich, im Zuge derer Nicht-Diskriminierung, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Festlegungen auf Gemeindeebene nachgewiesen werden müssen. In der vom Ausschuss der Regionen beauftragten Studie setzten sich Ursula Mollay, Erich Dallhammer und Joanne Tordy – mit Unterstützung der Projektpartner t33 und Spatial Foresight – mit den Auswirkungen dieses Entscheids für die Gemeinden Europas auseinander und zeigten Alternativen zur derzeit geplanten Umsetzung der Notifizierung auf.
Die Studie „The EU’s notification procedure under the Services Directive – implications for local and regional authorities in the light of the January 2018 ECJ ruling“ steht nun zum Download bereit.

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