Das Burgenländische Raumplanungsgesetz sieht vor, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die bestimmte Flächenbegrenzungen übersteigen, nur in durch Verordnung der Landesregierung festgelegten Eignungszonen zulässig sind. Daher soll unter Anwendung der Rahmenrichtlinie „Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020“, eine fachliche Zonierung für PV-Freiflächenanlagen erstellt werden. Nachdem in der Phase 1 der Zonierung für PV-Freiflächenanlagen der Fokus auf einer raschen Zonierung von bereits verfügbaren und weitgehend konfliktfreien Flächen lag, wurden in Phase 2 weitere strategische Überlegungen in den Ausbau der PV-Freiflächenanlagen bis zum Jahr 2030 einbezogen.

Auf Basis der Kriterien der Rahmenrichtlinie für PV-Freiflächenanlagen im Burgenland hat das ÖIR eine strategische Zonierungskarte für Photovoltaik-Eignungszonen im Burgenland erstellt. Darauf aufbauend wurden konkrete Zonen auf deren Eignung für die Nutzung mit PV-Freiflächenanlagen untersucht und mit den betreffenden Landesdienststellen sowie naturschutzfachlichen Expert:innen aus dem NGO-Bereich abgestimmt. Fachlich geeignete Zonen wurden mit den Standortgemeinden abgestimmt und anschließend einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Basierend auf dieser SUP wurde ein Entwurf für die Novellierung der aktuellen Verordnung zur Festlegung von PV-Eignungszonen erarbeitet.




