Das Burgenländische Raumplanungsgesetz sieht vor, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die bestimmte Flächenbegrenzungen übersteigen, nur in durch Verordnung der Landesregierung festgelegten Eignungs­zonen zulässig sind. Daher soll unter Anwendung der Rahmenrichtlinie „Photovoltaikanlagen auf Freiflä­chen für das Burgenland 2020“, eine fachliche Zonierung für PV-Freiflächenanlagen erstellt werden. Nach­dem in der Phase 1 der Zonierung für PV-Freiflächenanlagen der Fokus auf einer raschen Zonierung von bereits verfügbaren und weitgehend konfliktfreien Flächen lag, wurden in Phase 2 weitere strategische Überlegungen in den Ausbau der PV-Freiflächenanlagen bis zum Jahr 2030 einbezogen.

Auf Basis der Kriterien der Rahmenrichtlinie für PV-Freiflächenanlagen im Burgenland hat das ÖIR eine stra­tegische Zonierungskarte für Photovoltaik-Eignungszonen im Burgenland erstellt. Darauf aufbauend wur­den konkrete Zonen auf deren Eignung für die Nutzung mit PV-Freiflächenanlagen untersucht und mit den betreffenden Landesdienststellen sowie naturschutzfachlichen Expert:innen aus dem NGO-Bereich abge­stimmt. Fachlich geeignete Zonen wurden mit den Standortgemeinden abgestimmt und anschließend einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Basierend auf dieser SUP wurde ein Entwurf für die No­vellierung der aktuellen Verordnung zur Festlegung von PV-Eignungszonen erarbeitet.

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Steckbrief

Zeitraum: 2021
 - 2023
Auftraggeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung, Abteilung 2 – Landesplanung, Sicherheit, Gemeinden und Wirtschaft

Partner: Büro Land in Sicht

Methoden: Vor-Ort-Recherche, 3D-Visualisierung, Flächenbilanzen, GIS-Analysen, Kartendarstellungen, Online-Beteiligungsformate, Prozessdesign und -begleitung, Stakeholderdialog, Workshop

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