Die Abteilung 3 – Gemeinden und Raumordnung im Amt der Kärntner Landesregierung hat das ÖIR beauftragt eine Vorstudie zur Abgrenzung überörtlicher Siedlungsgrenzen in Kärnten zu erstellen, um folgende Ziele zu erreichen:

  • Unterstützung einer geordneten Siedlungsentwicklung – Begrenzung, Konzentration und Verdichtung.
  • Schutz von Freiräumen und freiraumbasierten Nutzungen.
  • Freihaltung von Infrastrukturkorridoren und überörtlich bedeutsamen Betriebs- und Gewerbegebieten.

Aufgabe der Vorstudie war die Analyse der rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen für die Festlegung von Siedlungsgrenzen durch die überörtliche Raumordnung des Landes sowie die Erarbeitung von Empfehlungen für die Einführung von überörtlichen Siedlungsgrenzen. Besonderes Augenmerk lag darauf, dass die Umsetzung der örtlichen Raumplanung zukommt und in der Kompetenz der Gemeinden liegt.

Im Zuge der Bearbeitungen hat das ÖIR den bestehenden rechtlichen Rahmen für Siedlungsgrenzen analysiert, Interviews zu den Erfahrungen in österreichischen Bundesländern geführt sowie einen Vorschlag für Regelungsinhalte und Vorgangsweise zur Festlegung überörtlich relevanter Siedlungsgrenzen ausgearbeitet.
Die Vorstudie dient als Grundlage für die Erarbeitung von Raumplanungsinstrumenten, wobei der Entwurf eines Sachgebietskonzepts ebenso möglich ist wie die Erarbeitung eines Sachgebietsprogramms.

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Steckbrief

Zeitraum: 2015
 - 2016
Auftraggeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 – Gemeinden und Raumordnung
Methoden:

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