Gemäß der SUP-Richtlinie der EU sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erheblichen Auswirkungen der Durchführung von Planungen auf die Umwelt zu überwachen, um frühzeitig negative Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln und Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Im Salzburger Raumordnungsgesetz ist dazu festgehalten, dass die Ergebnisse aus der Überwachung der Pläne und Programmen im Raumordnungsbericht des Landes Salzburg zu dokumentieren sind. Das ÖIR hat diese Aufgabe für den aktuellen Raumordnungsbericht 2015-2019 übernommen und das Kapitel „Überwachung von Planungen mit erheblichen Umweltauswirkungen“ verfasst.

Anzahl der Verfahren im Grünland und Bauland, © ÖIR GmbH

Im Berichtszeitraum 2015 bis 2019 wurden insgesamt 25 Umweltprüfungen für Änderungen von Flächenwidmungsplänen sowie neun Umweltprüfungen für Änderungen bzw. Neuaufstellungen von Räumlichen Entwicklungskonzepten abgeschlossen. Das ÖIR hat die vom Land Salzburg zur Verfügung gestellten Umweltprüfungsverfahren hinsichtlich ihrer Monitoringmaßnahmen analysiert und anschließend für den Raumordnungsbericht dokumentiert und zusammengefasst.

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Steckbrief

Zeitraum: 2020
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Auftraggeber: Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Methoden: Dokumentenanalyse

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