Die Gemeinde Nikitsch hat das ÖIR beauftragt eine vertiefte Bewertung der potenziellen Eignungsgebiete für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet vorzunehmen. Nach Kriterien von Raumordnung, Landschaftsbild, Ortsbild und Naturschutz wurde überprüft, ob und wie weit eine Ausweisung von weiteren Windkraft-Eignungszonen nach aktuellem Stand der Technik zu empfehlen ist.

Das ÖIR hat einen Fachvorschlag für eine konkrete Eignungszone im Gemeindegebiet von Nikitsch erarbeitet, mit den betreffenden Landesdienststellen der Bereiche Raumplanung, Naturschutz, Landschaftsschutz, Anlagenrecht, der Landesumweltanwaltschaft und NGOs für Vogel- und Fledermausschutz abgestimmt sowie dem Burgenländischen Raumplanungsbeirat vorgelegt. Die Bewertungsmethode basierte auf den Beurteilungskriterien, die bei der Ausarbeitung des Regionalen Rahmenkonzeptes für Windkraftanlagen im Mittelburgenland angewendet wurden: Raumordnung – Abstandsregelungen und Summenwirkungen, Landschaftsästhetik und Auffälligkeitsminderung, Analyse von Sichtdominanzen und Blickbindungswirkungen, Naturschutz – im Speziellen Ornithologie und Fledermausschutz. Die regionale Zonierung für Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Nikitsch diente als Vorarbeit für ein Flächenwidmungsplanänderungsverfahren.




