Mit 1. Mai 2016 trat im Burgenland die Novelle des Naturschutz‐ und Landschaftspflegegesetzes in Kraft. Auf Basis dieser Novelle wurde das ÖIR vom Land Burgenland beauftragt, ein Rahmenprogramm für einen geordneten Schotterabbau auf der Parndorfer Platte zu erarbeiten.

© Beate Wendelin
Ziel war es, der Burgenländischen Landesregierung und in weiterer Folge potenziellen Betreibern von Materialgewinnungsstätten eine aktuelle, transparente und gut kommunizierbare Genehmigungsgrundlage für Materialgewinnungsstätten im Bezirk Neusiedl nördlich von der Geländekante des Wagrams zur Verfügung zu stellen. Unter breiter Einbindung von engagierten Bürgerinitiativen, Vereinen, Gemeinden, Naturschutzorganisationen und Schottergrubenbetreibern wurden klare, transparente Grundlagen für die Genehmigung von Schottergruben erstellt.
Ein wesentlicher Punkt des Konzeptes ist ein abgestimmter Kriterienkatalog zur Abgrenzung von Eignungszonen und Ausschlusszonen für den Schotterabbau. Das Konzept berücksichtigt auch die zentralen Anliegen der Bevölkerung wie z.B. die Bewältigung des Schwerverkehrs und die Nachnutzung der Schottergruben. Darüber hinaus ist es das klare Ziel der Burgenländischen Landesregierung, dass die Aussagen zur Bewirtschaftung sowie zur Rekultivierung und Nachnutzung der Materialgewinnungsstätten rechtsverbindlich werden und daher in weiterer Folge in ein Regionales Entwicklungsprogramm (gemäß § 7 Burgenländisches Raumplanungsgesetz) und in eine Entwicklungszielverordnung (gemäß § 6a des Burgenländisches Naturschutz‐ und Landschaftspflegegesetzes) übernommen werden. Dazu wurden entsprechende Verordnungsentwürfe und Umweltberichte erstellt.