Mit der novellierten Renewable Energy Directive der EU (RED III-Richtlinie) wird den Mitgliedstaaten die Aufgabe übertragen, Beschleunigungsgebiete zu identifizieren, die sich besonders für die Nutzung erneuerbarer Energien eignen. Zur Umsetzung der Vorgaben der RED III-Richtlinie novellierte das Land Vorarlberg sein Raumplanungsgesetz und beauftragte das ÖIR mit einer raumplanungsfachlichen Expertise zur Umsetzung von RED III in Bezug auf Windkraft und Photovoltaik in Vorarlberg.

Im Rahmen des Auftrags wurden zunächst die wesentlichen strategischen und rechtlichen Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene analysiert und raumplanerisch interpretiert, um die Anforderungen der RED III-Richtlinie systematisch für Vorarlberg aufzubereiten. Darauf aufbauend wurden konkrete Umsetzungsfragen – insbesondere zur Einzelfallprüfung von Windkraftprojekten sowie zur Ausweisung „erfasster Gebiete“ und möglicher Beschleunigungsgebiete für Photovoltaik – fachlich geprüft und mit raumbezogenen Analysen unterlegt.




