Mit der novellierten Renewable Energy Directive der EU (RED III-Richtlinie) wird den Mitgliedstaaten die Aufgabe übertragen, Beschleunigungsgebiete zu identifizieren, die sich besonders für die Nutzung erneu­erbarer Energien eignen. Zur Umsetzung der Vorgaben der RED III-Richtlinie novellierte das Land Vorarlberg sein Raumplanungsgesetz und beauftragte das ÖIR mit einer raumplanungsfachlichen Expertise zur Umset­zung von RED III in Bezug auf Windkraft und Photovoltaik in Vorarlberg.

Im Rahmen des Auftrags wurden zunächst die wesentlichen strategischen und rechtlichen Grundlagen auf EU-, Bundes- und Landesebene analysiert und raumplanerisch interpretiert, um die Anforderungen der RED III-Richtlinie systematisch für Vorarlberg aufzubereiten. Darauf aufbauend wurden konkrete Umsetzungs­fragen – insbesondere zur Einzelfallprüfung von Windkraftprojekten sowie zur Ausweisung „erfasster Gebiete“ und möglicher Beschleunigungsgebiete für Photovoltaik – fachlich geprüft und mit raumbezoge­nen Analysen unterlegt.

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Steckbrief

Zeitraum: 2025
 - 2026
Auftraggeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht (VIIa)
Methoden: Dokumentenanalyse, Statistische Analysen, Flächenbilanzen, GIS-Analysen, Kartendarstellungen, Flächenbedarfsprognose

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