Das Land Burgenland verfolgt in seiner Klima- und Energiestrategie „Burgenland 2050“ das Ziel, die Stromproduktion aus Sonnenenergie zu verzehnfachen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neben der Nutzung von Dächern und versiegelten Flächen auch PV-Anlagen auf Freiflächen errichtet werden. Das Burgenländische Raumplanungsgesetz 2019 sieht vor, dass PV-Freiflächenanlagen, welche festgelegte Flächenbegrenzungen übersteigen, nur in durch Verordnung der Landesregierung festgelegten Eignungszonen zulässig sind. Bereits zum 5. Mal innerhalb von 4 Jahren wurde die Verordnung um weitere 7 Eignungszonen erweitert. Der Fokus dieser Zonierungsrunde lag bei Sicherstellung der Eigenversorgung von Betrieben und kommunaler Infrastruktur.

Das ÖIR übernahm die fachliche Begleitung sowohl im Zonierungsprozess als auch bei der strategischen Umweltprüfung (SUP): Basierend auf den Kriterien der PV-Rahmenrichtlinie des Burgenlandes wurden die eingemeldeten Flächen hinsichtlich Raumplanung, Landschafts- und Naturschutz auf ihre Eignung für PV-Freiflächenanlagen untersucht. Diese Untersuchungen wurden mit den zuständigen Landesdienststellen, den Standortgemeinden sowie naturschutzfachlichen Expert:innen aus dem NGO-Bereich abgestimmt. Für die geeigneten Zonen wurde eine SUP durchgeführt und – wo nötig – Änderungen in der Abgrenzung vorgenommen und Maßnahmen zur Verringerung negativer Umweltwirkungen festgeschrieben.




