Das Land Burgenland verfolgt in seiner Klima- und Energiestrategie „Burgenland 2050“ das Ziel, die Strom­produktion aus Sonnenenergie zu verzehnfachen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen neben der Nutzung von Dächern und versiegelten Flächen auch PV-Anlagen auf Freiflächen errichtet werden. Das Burgenlän­dische Raumplanungsgesetz 2019 sieht vor, dass PV-Freiflächenanlagen, welche festgelegte Flächenbegrenzungen über­steigen, nur in durch Verordnung der Lan­desregierung festgelegten Eignungszonen zulässig sind. Bereits zum 5. Mal innerhalb von 4 Jahren wurde die Verordnung um weitere 7 Eignungszonen erweitert. Der Fokus dieser Zonierungsrunde lag bei Sicherstellung der Eigenversorgung von Betrieben und kommunaler Infrastruktur.

Das ÖIR übernahm die fachliche Beglei­tung sowohl im Zonierungsprozess als auch bei der strategischen Umweltprü­fung (SUP): Basierend auf den Kriterien der PV-Rahmenrichtlinie des Burgenlan­des wurden die eingemeldeten Flächen hinsichtlich Raumplanung, Landschafts- und Naturschutz auf ihre Eignung für PV-Freiflächenanlagen untersucht. Diese Untersuchungen wurden mit den zuständigen Landesdienststellen, den Standortgemeinden sowie naturschutzfachlichen Expert:innen aus dem NGO-Bereich abgestimmt. Für die geeigneten Zonen wurde eine SUP durchgeführt und – wo nötig – Änderungen in der Abgrenzung vor­genommen und Maßnahmen zur Verringerung negativer Umweltwirkungen festgeschrieben.

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Steckbrief

Zeitraum: 2024
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Auftraggeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung

Partner: Land in Sicht

Methoden: Online-Beteiligungsformate, Prozessdesign und -begleitung, Workshop, Vor-Ort-Recherche, Gebrauchsgrafik, GIS-Analysen, Kartendarstellungen, Landschaftsbildbewertung, Sichtbarkeitsanalyse, Standortanalyse, Moderation

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