Mit der Zonierung von Eignungszonen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verfolgt das Land Burgenland das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der landesweiten, österreichischen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele zu leisten.

Der Zonierungsprozess ist als Abschichtungs­prozess in mehreren Phasen konzipiert. Auf Basis des Kriterienkatalogs der Rahmenricht­linie „Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020“ hat das ÖIR für die bei der Landesplanung eingemeldeten Zonen ei­nen Grobcheck durchgeführt. Für jene Zonen, die nicht über den Grobcheck ausgeschieden wurden, erfolgte eine Feinuntersuchung im Sinne der SUP-Methodik unter Einbindung der betreffenden Landesdienststellen sowie naturschutzfachlichen Expert:innen aus dem NGO-Bereich. Fachlich geeignete Zo­nen wurden mit den Standortgemeinden abgestimmt und anschließend einer Strate­gischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Basierend auf dieser SUP wurde ein Entwurf für die Novellierung der aktuellen Verord­nung zur Festlegung von PV-Eignungszonen erarbeitet.

Das ÖIR war mit der fachlichen Untersu­chung und SUP von 53 Untersuchungszonen beauftragt. Deren Ergebnis – 34 Eignungs­zonen in 29 Gemeinden – fand in der Erwei­terung der Verordnung der Burgenländi­schen Landesregierung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Burgen­land festgelegt werden, Eingang.

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Steckbrief

Zeitraum: 2023
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Auftraggeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung

Partner: Land in Sicht

Methoden: Prozessdesign und -begleitung, Workshop, Vor-Ort-Recherche, Datenbank-Management, GIS-Analysen, Kartendarstellungen, Landschaftsbildbewertung, Standortanalyse

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