Mit der Zonierung von Eignungszonen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen verfolgt das Land Burgenland das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der landesweiten, österreichischen, europäischen und internationalen Klimaschutzziele zu leisten.
Der Zonierungsprozess ist als Abschichtungsprozess in mehreren Phasen konzipiert. Auf Basis des Kriterienkatalogs der Rahmenrichtlinie „Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020“ hat das ÖIR für die bei der Landesplanung eingemeldeten Zonen einen Grobcheck durchgeführt. Für jene Zonen, die nicht über den Grobcheck ausgeschieden wurden, erfolgte eine Feinuntersuchung im Sinne der SUP-Methodik unter Einbindung der betreffenden Landesdienststellen sowie naturschutzfachlichen Expert:innen aus dem NGO-Bereich. Fachlich geeignete Zonen wurden mit den Standortgemeinden abgestimmt und anschließend einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Basierend auf dieser SUP wurde ein Entwurf für die Novellierung der aktuellen Verordnung zur Festlegung von PV-Eignungszonen erarbeitet.

Das ÖIR war mit der fachlichen Untersuchung und SUP von 53 Untersuchungszonen beauftragt. Deren Ergebnis – 34 Eignungszonen in 29 Gemeinden – fand in der Erweiterung der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, Eingang.




