Zur Umsetzung der STEP-Verordnung wurde das EFRE-Programm Baden-Württemberg für den Programmplanungszeitraum 2021-2027 abgeändert. Die Programmänderung ermöglicht die Umsetzung von Vorhaben im Bereich kritischer Technologien im Land.

Das ÖIR überprüfte die Anpassungen auf ihre Konformität mit der bestehenden Strategischen Umweltprüfung (SUP). Im Zuge dessen wurde auch die DNSH-Prüfung („Do No Significant Harm“) entsprechend der neuen Inhalte aktualisiert. Damit ist sichergestellt, dass das Programm weiterhin den europäischen Umwelt- und Nachhaltigkeitsanforderungen entspricht.




