Bereits seit 2013 gibt es im Burgenland eine Steuerungsstrategie für Photovoltaikanlagen. Im Jänner 2020 wurde das ÖIR gemeinsam mit dem Büro Dr. Paula ZT GmbH und dem Büro Land in Sicht damit beauftragt, diese Rahmenrichtlinie entsprechend den aktuellen Energie- und Klimazielen sowie den technischen Neuerungen zu evaluieren und aktualisieren.
Die Rahmenrichtlinie „Photovoltaikanlagen auf Freiflächen für das Burgenland 2020“ beschreibt aus raumplanungsfachlicher Sicht Vorgangsweise und Kriterien bei der Planung, Widmung und Errichtung von PV-Anlagen auf Freiflächen. Durch sie kann bereits frühzeitig in der Projektentwicklung festgestellt werden, ob eine geplante PV-Anlage im Freiland die grundlegenden Eignungskriterien für eine Genehmigung erfüllt oder nicht. Damit dient die Rahmenrichtlinie als amtsinterne Beurteilungsgrundlage für die Planung und Genehmigung von PV-Anlagen auf Freiflächen aus Sicht von Raumordnung, Landschaftsbild und Naturschutz.

Ziel der nun vorliegenden Aktualisierung ist die Schaffung der erforderlichen raumplanerischen Grundlagen, um die notwendigen Freiflächen für PV-Anlagen an geeigneten Standorten zur Erreichung der Energieziele zu ermöglichen. Dazu werden folgende Grundprinzipien verfolgt: Einschränkung bestehender/sonstiger Nutzung minimieren, Beeinträchtigung der Landschaft minimieren, Ökologie erhalten und verbessern.

Für große PV-Freiflächenanlagen außerhalb von Ortsgebieten sollen in weiterer Folge anhand der definierten Ausschluss- und Konfliktkriterien Eignungszonen ausgewiesen werden, welche die Basis für nachfolgende Widmungs- und Genehmigungsverfahren darstellen. Innerhalb von Ortsgebieten sind kleine Freiflächenanlagen bis 35 m² zur Selbstversorgung auch ohne gesonderte Ausweisung im Flächenwidmungsplan möglich.

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Steckbrief

Zeitraum: 2020
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Auftraggeber: Amt der Burgenländischen Landesregierung

Partner: Büro Dr. Paula ZT-GmbH, Büro Land in Sicht

Methoden: Expert:innengespräche, Entwicklung Indikatoren, GIS-Analysen, Moderation, Stakeholderdialog, Workshop

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