Am 20. Juli 2021 wurde die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, kundgemacht (LGBl. Nr. 60/2021).
Am 20. Juli 2021 wurde die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Eignungszonen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Burgenland festgelegt werden, kundgemacht (LGBl. Nr. 60/2021).
Das ÖIR hat – unter Leitung von Raffael Koscher und Erich Dallhammer – gemeinsam mit dem Büro „Land in Sicht“ 35 vorgegebene Flächen bewertet und damit eine wichtige fachliche Grundlage für diese Verordnung geschaffen. Die Bewertung der Flächen erfolgte in Abstimmung mit den betroffenen Landesdienststellen für Raumplanung, Natur- und Landschaftsschutz, Anlagenrecht, dem Landesumweltanwalt, sowie den NGOs Birdlife und WWF.
Diese Verordnung zur Festlegung von PV-Eignungszonen ist seit der letzten Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes Voraussetzung für die Errichtung großflächiger PV-Freiflächenanlagen und ein wichtiger Baustein, um die Klima- und Energieziele im Burgenland umzusetzen.