Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die Ländliche Entwicklung 2014-2020 werden durch die „Sonderrichtlinie des Landwirtschaftsministers zur Förderung der Land- und Forstwirtschaft aus nationalen Mitteln“ (Sonderrichtlinie) ergänzt. Die Sonderrichtlinie bettet zwei weitere rechtliche Instrumente ein: das Landwirtschaftsgesetz 1992 und das Österreichische Programm für Ländliche Entwicklung 2014 – 2020. Die Förderungen richten sich an alle landwirtschaftlichen Produktionsarten, Dienstleistungen und Nebentätigkeiten. Die grundlegenden Organisationsstrukturen im Sinne der österreichischen Landwirtschaftsbetriebe und der bäuerlichen Wertschöpfung werden dabei unterstützt.

Das ÖIR hat den Umsetzungsstand der Sonderrichtlinie evaluiert. Wir haben dazu Dokumentenanalysen ausgeführt sowie Fokusgruppen und Interviews mit den Fördernehmer:innen und den abwickelnden Stellen durchgeführt. Den Abschluss bildet eine Fokusgruppe mit den relevanten Abteilungen des Landwirtschaftsministeriums.

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