Ende Mai 2018 publizierte die EU-Kommission den neuen rechtlichen Rahmen für die kommende Förderperiode 2020+. Darunter findet sich ein Verordnungsentwurf, der es ermöglicht, nationales Recht eines Staates projektbezogen auch in den angrenzenden Regionen eines Nachbarstaates anzuwenden. Damit sollen grenzübergreifende Infrastrukturvorhaben – wie z.B. Verbindungen im öffentlichen Verkehr oder Gesundheitseinrichtungen – erleichtert werden.
Ende Mai 2018 publizierte die EU-Kommission den neuen rechtlichen Rahmen für die kommende Förderperiode 2020+. Darunter findet sich ein Verordnungsentwurf, der es ermöglicht, nationales Recht eines Staates projektbezogen auch in den angrenzenden Regionen eines Nachbarstaates anzuwenden. Damit sollen grenzübergreifende Infrastrukturvorhaben – wie z.B. Verbindungen im öffentlichen Verkehr oder Gesundheitseinrichtungen – erleichtert werden. Am 27.6.2018 moderierten Erich Dallhammer und Bernd Schuh vom ÖIR in Brüssel einen Workshop über die territorialen Auswirkungen dieser Verordnung auf die Entwicklung von Regionen. Der Workshop wurde von der Generaldirektion Regionalpolitik und Stadtentwicklung organisiert und im Rahmen des Projektes “ESPON TIA Tool Upgrade” durchgeführt.