Die vorgeschlagene Leistungsrahmenverordnung für EU-Fördermittel markiert eine bedeutende Veränderung in der Art und Weise, wie der EU-Haushalt überwacht, gelenkt und letztlich territorial umgesetzt wird. Während die Einrichtung eines einheitlichen, harmonisierten Systems von Interventionsfeldern und Indikatoren größere Transparenz und Vergleichbarkeit verspricht, ist die faktische Vergleichbarkeit von Indikatoren in sehr unterschiedlichen Gebieten oft fraglich. Die territoriale Differenzierung sowie die Rolle und administrative Kapazität lokaler und regionaler Behörden waren zentrale Diskussionspunkte beim Workshop zur territorialen Folgenabschätzung im Europäischer Ausschuss der Regionen in Brüssel.
Erich Dallhammer und Roland Gaugitsch leiteten den Workshop am 19. Februar 2026, der eine Expertengruppe aus ganz Europa zusammenbrachte. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Meinung des Europäischen Ausschusses der Regionen zur Verordnung ein und helfen sicherzustellen, dass sie den Zusammenhalt und die ortsbezogene Politikgestaltung stärkt statt untergräbt.




