Mit der Entwicklung eines neuen Planzeichens hat das Land Burgenland eine erste Empfehlung aus dem Rahmenprogramm Schotterabbau Parndorfer Platte umgesetzt. Gemäß den Empfehlungen des ÖIR wurde die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne des Landes Burgenland um ein neues Planzeichen „Grünfläche-Entnahme- und Verfüllungsfläche“ (GEV) ergänzt.

Mit der Entwicklung eines neuen Planzeichens hat das Land Burgenland eine erste Empfehlung aus dem Rahmenprogramm Schotterabbau Parndorfer Platte umgesetzt. Gemäß den Empfehlungen des ÖIR wurde die Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne des Landes Burgenland um ein neues Planzeichen „Grünfläche-Entnahme- und Verfüllungsfläche“ (GEV) ergänzt. Das neue Planzeichen ist für Rohstoffentnahmetätigkeit nach dem Mineralrohstoffgesetz sowie anschließender zugehöriger teilweiser oder gänzlicher Verfüllung vorgesehen, auch wenn für die Verfüllung eine zusätzliche Genehmigung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz erforderlich ist. Damit kann nun ein abschnittsweiser Abbau mit paralleler Verfüllung, wie es gemäß Burgenländischem Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz vorgesehen ist, auch im Flächenwidmungsplan entsprechend vorgesehen werden.

Die „Bekanntmachung gem. § 1 Abs. 5 Planzeichenverordnung für Digitale Flächenwidmungspläne 2008“ steht als Download zur Verfügung.

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