Das Land Burgenland hat schon seit dem Jahr 2013 eine Rahmenrichtlinie für PV-Anlagen im Freiland („Photovoltaikanlagen auf Freiflächen – Rahmenrichtlinien für das Burgenland“), die vom ÖIR erstellt wurde. Diese diente seitdem als amtsinterne Beurteilungsgrundlage für die Planung und Genehmigung von PV-Anlagen auf Freiflächen aus Sicht von Raumordnung, Landschaftsbild und Naturschutz.

Das Land Burgenland hat schon seit dem Jahr 2013 eine Rahmenrichtlinie für PV-Anlagen im Freiland („Photovoltaikanlagen auf Freiflächen – Rahmenrichtlinien für das Burgenland“), die vom ÖIR erstellt wurde. Diese diente seitdem als amtsinterne Beurteilungsgrundlage für die Planung und Genehmigung von PV-Anlagen auf Freiflächen aus Sicht von Raumordnung, Landschaftsbild und Naturschutz.

Aufgrund der jüngsten Diskussionen zur Erreichung der Klimaziele, sowohl in Österreich als auch im Burgenland, wurde dieser Endbericht im Frühjahr 2020 vom ÖIR – Raffael Koscher und Erich Dallhammer – gemeinsam mit dem Büro Dr. Paula ZT GmbH und dem Büro Land in Sicht einer Evaluierung unterzogen und überarbeitet.

Im Zuge der fachlichen Überarbeitung hat sich herausgestellt, dass eine Zonierung von Eignungszonen für große Photovoltaik-Freiflächenanlagen – ähnlich der Zonierung für Großwindkraftanlagen – für das gesamte Burgenland zielführend ist. Die Grundlagen für diese Zonierung werden derzeit ausgearbeitet.

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