Die Burgenländische Landesregierung will der problematischen Entwicklung von Supermarkterrichtungen an den Ortsrändern entgegenwirken. Das ÖIR-Team mit Erich Dallhammer, Raffael Koscher und Ursula Mollay durfte die Landesplanung des Burgenlandes – gemeinsam mit den Projektpartnern Büro Dr. Paula und Prof. Arthur Kanonier (TU Wien) – beratend unterstützen. Auf Basis einer kleinregionalen Analyse der Versorgung im Bereich Supermärkte und Nahversorgung wurden Regelungsinhalte für die Errichtung neuer Supermärkte im Burgenland entwickelt. In Zukunft dürfen neue Supermärkte nur noch in Ortskernlage errichtet werden. Zudem sind Kriterien bezüglich Dichte, Klimaschutz, Klimawandelanpassung und PV-Versorgung festgelegt.

Die Novelle des Burgenländischen Raumordnungsgesetzes mit den neuen Regelungen zu Einkaufszentren und Supermärkten ist Anfang Mai 2023 in Kraft getreten. Unter § 37 finden Sie den entsprechenden Gesetzestext.

Das könnte Sie auch noch interessieren